Einreisebestimmungen für England nach Brexit
Seit dem 01. Februar 2020 hat das Vereinigte Königreich offiziell die EU verlassen. Aber selbst nach dem Austritt aus der Europäischen Union bleibt England ein beliebtes Reiseziel für Menschen aus aller Welt. Allerdings hat der Brexit einige Veränderungen in den Einreisebestimmungen mit sich gebracht, die Reisende unbedingt beachten sollten. Diese neuen Regelungen betreffen besonders Bürgerinnen und Bürger der EU. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Anforderungen und Dokumente, die für einen unvergesslichen Aufenthalt im post-Brexit England benötigt werden.
- Kann ich mit dem Personalausweis nach England reisen?
- Wer braucht ein Visum für die UK?
- Ausnahmebestimmungen
- Gelten die EU-Passagierrechte noch nach dem Brexit?
Kann ich mit dem Personalausweis nach England reisen?
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist seit dem 01. Oktober 2021 grundsätzlich nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Wer hier nur mit seinem Personalausweis reist, der kommt nicht weit. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Zudem sollte man sich auf mehrfache Passkontrollen einstellen. Da man am Flughafen nun ab den International Terminals abfliegt, muss man vor Abflug und nach Ankunft durch eine Passkontrolle. Für EU-Bürger kann man hier in der Regel von der automatischen Passkontrolle gebrauch machen und somit zügig vorankommen. Wer allerdings keinen europäischen Pass hat, muss sich gegebenenfalls auf längere Schlangen gefasst machen. Gerade bei Flügen mit Zwischenstopp sollte man die möglichen Passkontrollen einplanen.
Wer braucht ein Visum für die UK?
Man braucht derzeit als EU-Bürger kein Visum, um in das Vereinigte Königreich einreisen zu können. Gemäss den neuen Einreisebestimmungen können Staatsangehörige der EU, des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz für Kurzaufenthalte bis zu 6 Monaten weiterhin ohne Visum in die UK reisen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ab Ende 2024 eine vorherige Online-Registrierung über das Electronic Travel Authorization System (ETA) erforderlich ist, um die Grenzkontrolle passieren zu können. Sollten Sie im Vereinigten Königreich studieren oder arbeiten wollen, müssen Sie ein entsprechendes Visum vorab beantragen.
Gelten die EU-Passagierrechte noch nach dem Brexit?
Kann man sich als Passagier bei gestrichenen oder verspäteten Flügen nach England noch auf die EU-Passagierrechte verlassen? Sofern Ihr Flug innerhalb Europas startet oder von einer Fluggesellschaft mit europäischem Sitz durchgeführt wird, gilt die europäische Fluggastrechtsverordnung. Das heisst, dass Sie auch nach Brexit Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung oder -verspätung haben. Sollte Ihr Flug jedoch im Vereinigten Königreich starten oder die ausführende Airline hat dort ihren Sitz, ergeben sich kleine Änderungen in Ihren Rechten. Hier gelten nun "The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing Regulations 2019", die den EU-Bestimmungen sehr ähneln.
Ausnahmebestimmungen
Eine Ausnahme stellt das EU-Settlement Scheme dar. Es bietet EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie ihren Familienmitgliedern, die vor dem 31. Dezember 2020 ins Vereinigte Königreich eingereist sind, die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsstatus zu sichern. Unter diesem Schema können berechtigte Personen entweder den Status des "Settled" (Dauerhaft ansässig) oder "Pre-Settled" (Vorläufig ansässig) erhalten, abhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer. Diese Regelung erlaubt es ihnen, weiterhin in der UK zu leben, zu arbeiten und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu haben. Es ist ratsam, dass alle qualifizierten EU-Bürgerinnen und -Bürger diesen Prozess durchlaufen, um ihre Rechte im Vereinigten Königreich langfristig zu sichern.